Ergebnis-Zusammenfassung vom Zukunftskongress
1. Gemeinsame Perspektiven
Im
Blick auf das im Leuchtfeuer 12 angesprochene
Themenfeld halten wir folgende Punkte als gemeinsame Perspektive fest:
Es
sollen abgestimmte und verbindliche Standards festgelegt werden. Die Maxime
dieses abgestimmten Handelns lautet: So viel Gemeinsames wie möglich, so viel
Unterschiedliches wie nötig. Diese Standards erstrecken sich auf den
Bildungsbereich (also die Aus-, Fort- und Weiterbildung der verschiedenen
Berufsgruppen innerhalb der Kirche, aber auch derjenigen, die ehrenamtlich
Dienst in der Kirche leisten), den Gottesdienst und die Rechtssetzungen in den
verschiedenen Bereichen. Um dies zu erreichen, ist eine abgestimmte
Informationspolitik nötig, die darauf achtet, dass der Informationsfluss
innerhalb der Kirchen und auf den verschiedenen Ebenen der Kirchen wechselseitig
stattfindet. Dies wird den Prozess voranbringen, klare und auch für Laien
nachvollziehbare Kirchenstrukturen zu schaffen. Diese Strukturen sollen die
Erkennbarkeit der evangelischen Kirche nach außen als auch nach innen
profilieren. Die Gliederung der EKD muss ihrer Handlungsfähigkeit dienen. In
der Zusammenschau der verschiedenen kirchlichen Ebenen soll dem Abbau von
Redundanzen besonderes Gewicht verliehen werden. Durch eine transparente
Strategie sollen EKD-weite, überregionale Kompetenzzentren sowie Servicezentren
geschaffen, gestärkt und ausgebaut werden.
2. Wichtige Diskussionspunkte
Folgende
Themenaspekte müssen nach unserer Einschätzung im kirchlichen Reformprozess
weiter diskutiert und geklärt werden.
Für
diese Diskussion geben wir folgende Anregungen:
Der
Klärung bedarf der Weg zu einem abgestimmten (einheitlichen)
Kirchensteuersystem. Die Aufgaben für die Kompetenzzentren müssen zeitnah geklärt
werden. Was muss nach welchen Leistungskriterien mit welchen Qualitätsstandards
in welchen Einheiten und in welcher regionaler Verteilung geschehen? Es muss der
Bedarf für Kompetenzzentren erhoben werden und eine Aufnahme der bisherigen
erfolgen unter Einbeziehung einer Qualitätsanalyse. Hierbei ist darauf zu
achten, dass die unterschiedlichen Rollen von Kompetenzzentren, Werken, Verbänden
und Einrichtungen beachtet werden. Ein wesentlicher Aspekt ist die Kompetenz der
Kompetenz, d.h. welches Gremium setzt Standards fest? In besonderem Maße wird
über Qualitätsmaßstäbe für Gottesdienst und Amtshandlungen zu sprechen
sein. Das Einrichten von Themenkirchen darf nicht dazu führen, dass
wesensfremde Themen der einen oder anderen Kirche übergestülpt werden. Die
Benennung von Themenkirchen muss in einem gemeinsamen Prozess der verschiedenen
kirchlichen Ebenen abgestimmt geschehen. Das Erreichen klarer Kirchenstrukturen
muss in der Zukunft verstärkt diskutiert und einer Lösung zugeführt werden.
3. Praktische
Handlungskonsequenzen
Für
die praktische Umsetzung sprechen wir uns für folgende Maßnahmen bzw. Projekte
aus und unterstützen diese aktiv in unserem eigenen kirchlichen Handlungsfeld:
Aus unserer Sicht sollen nachstehende Institutionen diese Projekte durchführen (mit Angabe von Zeitraum und federführender Verantwortung):
-
Die
Kirchenkonferenz wird damit beauftragt, in einem innerkirchlichen Prozess die
vorhandenen Kompetenzzentren auf den verschiedenen Ebenen zu erheben. Die bei
diesem Prozess entwickelten Ideen und Ergebnisse werden der Herbstsynode 2008
zur Diskussion und Vertriefung vorgelegt. Hierbei soll darauf geachtet werden,
dass einerseits auf gliedkirchlicher Ebene vorhandene Kompetenzzentren gestärkt
und für die Gesamtheit der Landeskirchen ausgebaut werden sowie andererseits
darauf, dass nach intensiver Evaluation neue Kompetenzzentren auf EKD-Ebene
entstehen.
-
Der Zuschnitt von Landeskirchen soll in den nächsten vier
Jahren einer gründlichen Klärung zugeführt werden. Hierbei ist nach Selbständigkeit,
nach Fusion, Kooperation und Grenzverschiebungen zu fragen. Die Synode der
Evangelischen Kirche in Deutschland soll mittel- oder langfristig gestärkt
werden.
-
Im mittel- oder langfristigen Reformprozess soll darauf
geachtet werden, eine Vereinheitlichung kirchlicher Terminologie bei
Amtsbezeichnungen zu erreichen.
Für die praktische Umsetzung geben wir folgende Anregungen:
- Vorhandene Kompetenzzentren müssen identifiziert, gestärkt
und vernetzt werden. Neue Kompetenzzentren sind zu identifizieren, aufzubauen
und zu vernetzen.
- Bei allen Prozessen ist das Vorhandene zu würdigen und zu
achten.
- Im gesamten Reformprozess ist darauf zu achten, dass sich
zuerst den Aufgaben zugewandt wird, die eine erfolgreiche Umsetzung versprechen.
Dies bezieht sich auf das Schaffen von Kompetenzzentren.