Ergebnis-Zusammenfassung vom Zukunftskongress
1. Gemeinsame Perspektiven
Im
Blick auf das im Leuchtfeuer 6 Schlüsselberuf
Pfarrerin / Pfarrer angesprochene Themenfeld halten wir folgende Punkte als
gemeinsame Perspektive fest:
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Die Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung sollte Selbstverständlichkeit
im pastoralen Dienst erlangen.
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Im Pfarrberuf muss die Verbindung von missionarischer Bewegung nach außen und
geistlichem Innehalten gestärkt werden.
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Im Pfarrberuf darf es zu keinen zusätzlichen Belastungen kommen. Neue Aufgaben
müssen mit Entlastungen einhergehen.
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Die Team- und Kooperationsfähigkeit muss entwickelt und gestärkt werden.
2. Wichtige Diskussionspunkte
Folgende
Themenaspekte müssen nach unserer Einschätzung im kirchlichen Reformprozess
weiter diskutiert und geklärt werden.
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Entwicklung von Qualitätskriterien in allen pastoralen Arbeitsfeldern.
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Instrumente zur Qualitätssicherung müssen verabredet werden.
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Finanzverteilung zur Ausstattung von Fortbildungen u.a. muss geklärt werden.
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Das Pfarrerbild, besonders unter den Aspekten Begabung– Berufung, Charisma –
Persönlichkeitsentwicklung muss diskutiert und geklärt werden.
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Wie können Gemeindeleitung und Amt der Verkündigung in verbindlichen
Dienstvereinbarungen aufgeteilt werden?
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„Professionsethische Verhaltenzumutungen“ (Residenzpflicht) müssen
diskutiert werden.
Für
diese Diskussion geben wir folgende Anregungen:
3. Praktische
Handlungskonsequenzen
Für
die praktische Umsetzung sprechen wir uns für folgende Maßnahmen bzw. Projekte
aus und unterstützen diese aktiv in unserem eigenen kirchlichen Handlungsfeld:
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Aufbau eines Netzwerks „kollegiale Beratung“
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Erstellen eines verbindlichen Fortbildungskanons,
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Landeskirchen entwickeln Fortbildungskanons und verbreiten sie EKD-weit
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Die geistliche Begleitung als Weg zur geistlichen Vertiefung durch alle
Ausbildungs – und Berufsphasen wird Standard. Ein studienbegleitendes Mentorat
ist verbindlich.
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Die geistlichen Zentren der Landeskirchen (z.B. Schwanberg/Bayern) werden bestärkt
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Die personellen Ressourcen für Vertretungsdienste müssen gestärkt werden.
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Pfarrerschaft muss von Verwaltungstätigkeiten ohne geistliche Anteile befreit
werden. Dazu entwickeln drei Landeskirchen ein Konzept, dass eine pastorale
Versorgung nur ermöglicht bei Übernahme der Verwaltungsaufgaben durch die
Kirchengemeinde.
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Hierzu gehört auch die Stärkung der Verantwortung von Ehrenamtlichen in den
Gemeinden.