Offener Brief des Landesjugendkonventes der EVLKS
Sehr geehrter Landesbischof Bohl, hohe Synode, sehr geehrte Mitarbeiter/innen des
Landeskirchenamtes und Mitglieder/innen der agljv,
wir als der Landesjugendkonvent der EVLKS haben während unserer Frühjahrstagung vom
07.-09.März 2008 in Herrnhut zu dem Reformprozess gearbeitet und uns zu den landeskirchlichen Schwerpunkten sowie zur gleichberechtigten Jugendbeteiligung
positioniert. Als die Generation, die die anstehenden Veränderungen tragen wird, sehen wir
uns in der Pflicht, einen Beitrag zu dem Reformprozess zu leisten. Die Ergebnisse der evangelischen Jugend in Sachsen wurden in Gruppen erarbeitet und
demokratisch abgestimmt. Wir bitten Sie, diese zur Kenntnis zu nehmen und im weiteren
Prozess entsprechend zu berücksichtigen.
Mit gesegnetem Gruß
Der Landesjugendkonvent Sachsen
Leuchtfeuer 1: Gottesdienst
Der Gottesdienst, der die Heimat für viele Christ/innen ist, ist ein symphonisches
Auslegungsgeschehen. Deshalb fordern wir mehr Beteiligung von Ehrenamtlichen bzw. von
Gemeindemitgliedern beispielsweise für Lesungen, musikalische Untermalung (Chor, Gospel,
Band, Kurrende), Predigt (Lockerung der Laienpredigerzulassung), Gebete (Gebetsgemeinschaft/Fürbitte), um ihnen die Möglichkeit einzuräumen, Zeugnis zu geben und
gabenorientiert eingebunden zu werden. Raum für Gabenfindung sollte durch hauptamtliche
Mitarbeitende z.B. in Gemeindekreisen geschaffen werden.
Direkt auf den Gottesdienst folgend ist Raum für offene Gespräche wünschenswert. Denkbar
sind Gottesdienstnachgespräche, Diskussionsrunden oder Kirchenkaffee für einen
generationsübergreifenden Austausch und zur Seelsorge bzw. Beichte. Zur Umsetzung der
qualitativen Überprüfbarkeit eines Gottesdienstes sollte es die Möglichkeit des Feedbacks und
der Evaluation (in Kirchenkaffee, Gottesdienstnachgespräch, Mecker- und Ideenwand/Briefkasten) geben. Für Auswertung und Konsequenzen der Evaluation ist der
Kirchenvorstand zuständig.
Wir sprechen uns für eine Offenheit der musikalischen Gestaltung im Gottesdienst aus. Diese
sollte (instrumental) vielfältig, der Gemeinde und dem Gottesdienst angemessen sein, ohne
kirchliche Traditionen zu vernachlässigen. Einen guten Ansatz bietet das bayrisch/thüringische Gesangbuch.
Die Einbettung der Lesungen und des Predigttextes in das Kirchenjahr sollte der Gemeinde
kommuniziert werden.
Leuchtfeuer 4: Mitarbeitende unterstützen und qualifizieren
„Die Menschen im haupt-, neben- und ehrenamtlichen Dienst sind die wichtigste Ressource
der Kirche. Sie sind durch nichts anderes ersetzbar. Ihre Aus-, Fort- und Weiterbildung ist
eine Aufgabe mit höchster Priorität.“
Daher sollten regelmäßige Supervisionen ab 2009 für Hauptamtlichen- und Ehrentamtlichengremien bzw. für die entsprechenden Arbeitsbereiche zur Verfügung stehen.
Dabei sollten sie für Kirchvorstände, Superintendenturen, hauptamtliche Mitarbeitende,
Jugendpfarrämter, Bezirksjugendkammern und das Landesjugendpfarramt mindestens alle
drei Jahre verpflichtend sein. Für Mitarbeiterkreise, Junge Gemeinden und ähnliches sollte
dies auf Anfrage möglich sein. Entsprechendes Personal sollte im LKA zur Verfügung stehen
und ausgesendet werden.
Wir fordern, dass die Evangelische Landeskirche Sachsen aktiv Einfluss auf die Ausbildung
ihrer Hauptamtlichen (v.a. der Trias) nimmt. Sie sollte in die Ausbildung von wissenschaftlichen
Theolog/innen und solchen im künftigen Pfarrdienst differenzieren. Dazu sollten Richtlinien zu Qualitätssicherung, Eignungsprüfung, Lehrinhalten und angemessenem
Praxisbezug geprüft werden.
Bei der Schließung bzw. dem Erhalt kirchlicher Bildungseinrichtungen sollte nicht die
flächenmäßige Betrachtung, sondern Qualitätssicherung im Vordergrund stehen. Dazu ist eine
umfassende Analyse der vorhandenen Einrichtungen und deren Profile notwendig. In der Kantorenausbildung sollten zusätzlich pädagogische Fähigkeiten vermittelt werden, da
auch sie bilden und betreuen.
Hauptamtliche Mitarbeitende sind verpflichtet Weiterbildungen in ihrer Profession und zur
persönlichen geistlichen Erbauung in Anspruch zu nehmen. Wir schlagen 10 Tage im Jahr
vor. Die Landeskirche sollte neben anderen Einrichtungen ein umfassendes Weiterbildungsangebot sicherstellen.
Weiterbildungen sollen für alle Ehrenamtlichen erschwinglich sein. Dabei sollten besonders
Jugendliche und Nichtverdiener/innen im Blick stehen. Entsprechende finanzielle Mittel
werden erhöht und nicht gekürzt. Ehrenamtliche erhalten einen Kompetenznachweis für ihre
Teilnahme. Weiterhin sollte sich die Landeskirche dafür einsetzen, die Bedeutung der
Jugendleitercard (JuLeiCa) und die mit deren Erhalt zugesagten Vergünstigungen zu
verstärken und auszubauen.
Leuchtfeuer 7: Bildung und gesellschaftliche Präsenz
In Gemeinden leben Menschen aller Generationen mit verschiedenen Kenntnissen, Fähigkeiten und Motivationen, die sie nutzen um ehrenamtliche Angebote innerhalb ihres
gemeinschaftlichen Lebens anzubieten.
Die Gemeindemitglieder bilden ein Forum, das sich untereinander austauscht und gemeinsame Interessen, Einsatzmöglichkeiten und Ziele formuliert. Hauptamtliche
Mitarbeitende laden sie dazu ein, ihre Fähigkeiten ehrenamtlich in der Gemeinde
einzubringen, geben Hilfestellung zur Umsetzung der Angebote und stehen beratend und
ermutigend zur Verfügung. So können Aktivitäten zum gleichen Zeitpunkt stattfinden, um
verschiedene Interessen abzudecken und ohne einen erhöhten Kostenaufwand zu verursachen.
Diese Angebote stehen auch kirchenfernen Menschen offen und bieten sich nicht nur für
christliche sondern auch für säkulare Veranstaltungen an. So wird die Kirche ihrem
Bildungsauftrag für alle Generationen gerecht.
In Leuchtfeuer 7 wird die Stärkung der „gesellschaftlichen Elite“ gefordert. Um dies zu
erreichen, sollten die Gemeinden zuerst Kontakt zu bereits existierenden Vereinen (z.B.
Arbeitskreis Evangelischer Unternehmer in Deutschland e.V.) bzw. deren Ortsgruppen
aufnehmen und ein Miteinander herstellen. Über diese Ressourcen lassen sich schnell weitere
Verbindungen zu Personen der Öffentlichkeit und Entscheidungsträgern der Wirtschaft
herstellen. Wenn der Austausch und die Zusammenarbeit etabliert sind, kann die Gemeinde
besser auf die Bedürfnisse der Verantwortungsträger eingehen und passende Angebote
schaffen. Vorstellbar sind beispielsweise das Bereitstellen von Räumlichkeiten für die Treffen
der „gesellschaftlichen Eliten“, bis hin zu gemeinsamen Bildungs- und Diskussionsveranstaltungen zu aktuellen politischen oder wirtschaftlichen Themen. Die
Gemeindemitglieder profitieren von den Erfahrungen und den Fachkompetenzen der „Eliten“
und können bei auftretenden Fragestellungen auf diese Kontakte zurückgreifen.
Ein möglicher Weg zur gesellschaftlichen Präsenz der Gemeindemitglieder ist das Stärken der
Mitgliedschaft in säkularen Vereinen (z.B. Sportvereine, Freiwillige Feuerwehr). Dort können
sie auf die Gesellschaft positiv einwirken und ihr Christsein aktiv im Leben zeigen. Die
Aufgabe der kirchlichen Hauptamtlichen ist es hierbei, sie im Formulieren ihres Glaubens zu
schulen und zu ermutigen.
Gleichberechtigte Jugendbeteiligung
Junge Menschen sind nicht nur Zukunft sondern auch Gegenwart unserer Kirche. Ihre
gleichberechtigte Einbindung ermöglicht ein generationsübergreifendes Gemeinde- und
Kirchenleben sowie ein Lernen der Generationen voneinander. Dies ist für den Gemeindeaufbau unabdingbar. Jugendliche bieten unseren Gemeinden, unserer Kirche
Zukunftsperspektiven, können die bereits geleistete Arbeit erhalten und weiterführen und
verfügen mitunter über die Leichtigkeit, eingefahrene Dinge im Positiven zu verändern.
Andererseits lernen junge Menschen so Verantwortung zu übernehmen, können von der
Erfahrung älterer Menschen profitieren und werden stärker an die Gemeinde angebunden.
Um Jugendliche für Aufgaben in Kirchengremien zu befähigen, müssen sie gefördert und
persönlich ermutigt werden. Zur Unterstützung und Begabungsförderung bei Verantwortungsübernahme sollen von Seiten der jungen Menschen folgende bereits
existierende Maßnahmen in Anspruch genommen werden:
Außerdem sollen die jungen Verantwortungsträger/innen durch hauptamtliche Mitarbeitende der evangelischen Jugendarbeit begleitet werden.
Konkret fordert der Landesjugendkonvent kurz- bis mittelfristig folgende Umsetzung:
Kirchenvorstand:
Kirchenbezirkssynode:
Landessynode der EVLKS:
Synode der EKD:
Langfristig soll nach Maßgabe der Konferenz Europäischer Kirchen (KEK) eine gleichberechtigte Jugendbeteiligung von mindestens 20% ermöglicht werden.
Herrnhut, 09.03.2008
Landesjugendkonvent Sachsen
Ansprechpartnerin:
Anna-Maria Busch
Bernhard-Göring-Str. 61
04107 Leipzig
a.m.busch(a)gmx.net
Die Pressemitteilung als PDF:
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