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Positionen zur Jugendbeteiligung aus Sachsen

Offener Brief des Landesjugendkonventes der EVLKS

  

Sehr geehrter Landesbischof Bohl, hohe Synode, sehr geehrte Mitarbeiter/innen des
Landeskirchenamtes und Mitglieder/innen der agljv,


wir als der Landesjugendkonvent der EVLKS haben während unserer Frühjahrstagung vom 07.-09.März 2008 in Herrnhut zu dem Reformprozess gearbeitet und uns zu den landeskirchlichen Schwerpunkten sowie zur gleichberechtigten Jugendbeteiligung positioniert. Als die Generation, die die anstehenden Veränderungen tragen wird, sehen wir uns in der Pflicht, einen Beitrag zu dem Reformprozess zu leisten. Die Ergebnisse der evangelischen Jugend in Sachsen wurden in Gruppen erarbeitet und demokratisch abgestimmt. Wir bitten Sie, diese zur Kenntnis zu nehmen und im weiteren Prozess entsprechend zu berücksichtigen.

   
Mit gesegnetem Gruß

   
Der Landesjugendkonvent Sachsen

  

  

Leuchtfeuer 1: Gottesdienst

   
Der Gottesdienst, der die Heimat für viele Christ/innen ist, ist ein symphonisches Auslegungsgeschehen. Deshalb fordern wir mehr Beteiligung von Ehrenamtlichen bzw. von Gemeindemitgliedern beispielsweise für Lesungen, musikalische Untermalung (Chor, Gospel, Band, Kurrende), Predigt (Lockerung der Laienpredigerzulassung), Gebete (Gebetsgemeinschaft/Fürbitte), um ihnen die Möglichkeit einzuräumen, Zeugnis zu geben und gabenorientiert eingebunden zu werden. Raum für Gabenfindung sollte durch hauptamtliche
Mitarbeitende z.B. in Gemeindekreisen geschaffen werden.

   
Direkt auf den Gottesdienst folgend ist Raum für offene Gespräche wünschenswert. Denkbar sind Gottesdienstnachgespräche, Diskussionsrunden oder Kirchenkaffee für einen generationsübergreifenden Austausch und zur Seelsorge bzw. Beichte. Zur Umsetzung der qualitativen Überprüfbarkeit eines Gottesdienstes sollte es die Möglichkeit des Feedbacks und der Evaluation (in Kirchenkaffee, Gottesdienstnachgespräch, Mecker- und Ideenwand/Briefkasten) geben. Für Auswertung und Konsequenzen der Evaluation ist der Kirchenvorstand zuständig.

   
Wir sprechen uns für eine Offenheit der musikalischen Gestaltung im Gottesdienst aus. Diese sollte (instrumental) vielfältig, der Gemeinde und dem Gottesdienst angemessen sein, ohne kirchliche Traditionen zu vernachlässigen. Einen guten Ansatz bietet das bayrisch/thüringische Gesangbuch.

  
Die Einbettung der Lesungen und des Predigttextes in das Kirchenjahr sollte der Gemeinde kommuniziert werden.

  

  

Leuchtfeuer 4: Mitarbeitende unterstützen und qualifizieren

   
„Die Menschen im haupt-, neben- und ehrenamtlichen Dienst sind die wichtigste Ressource der Kirche. Sie sind durch nichts anderes ersetzbar. Ihre Aus-, Fort- und Weiterbildung ist eine Aufgabe mit höchster Priorität.“

  
Daher sollten regelmäßige Supervisionen ab 2009 für Hauptamtlichen- und Ehrentamtlichengremien bzw. für die entsprechenden Arbeitsbereiche zur Verfügung stehen. Dabei sollten sie für Kirchvorstände, Superintendenturen, hauptamtliche Mitarbeitende, Jugendpfarrämter, Bezirksjugendkammern und das Landesjugendpfarramt mindestens alle drei Jahre verpflichtend sein. Für Mitarbeiterkreise, Junge Gemeinden und ähnliches sollte dies auf Anfrage möglich sein. Entsprechendes Personal sollte im LKA zur Verfügung stehen und ausgesendet werden.

  
Wir fordern, dass die Evangelische Landeskirche Sachsen aktiv Einfluss auf die Ausbildung ihrer Hauptamtlichen (v.a. der Trias) nimmt. Sie sollte in die Ausbildung von wissenschaftlichen Theolog/innen und solchen im künftigen Pfarrdienst differenzieren. Dazu sollten Richtlinien zu Qualitätssicherung, Eignungsprüfung, Lehrinhalten und angemessenem Praxisbezug geprüft werden.
Bei der Schließung bzw. dem Erhalt kirchlicher Bildungseinrichtungen sollte nicht die flächenmäßige Betrachtung, sondern Qualitätssicherung im Vordergrund stehen. Dazu ist eine umfassende Analyse der vorhandenen Einrichtungen und deren Profile notwendig. In der Kantorenausbildung sollten zusätzlich pädagogische Fähigkeiten vermittelt werden, da auch sie bilden und betreuen.

  
Hauptamtliche Mitarbeitende sind verpflichtet Weiterbildungen in ihrer Profession und zur persönlichen geistlichen Erbauung in Anspruch zu nehmen. Wir schlagen 10 Tage im Jahr vor. Die Landeskirche sollte neben anderen Einrichtungen ein umfassendes Weiterbildungsangebot sicherstellen.

  
Weiterbildungen sollen für alle Ehrenamtlichen erschwinglich sein. Dabei sollten besonders Jugendliche und Nichtverdiener/innen im Blick stehen. Entsprechende finanzielle Mittel werden erhöht und nicht gekürzt. Ehrenamtliche erhalten einen Kompetenznachweis für ihre Teilnahme. Weiterhin sollte sich die Landeskirche dafür einsetzen, die Bedeutung der Jugendleitercard (JuLeiCa) und die mit deren Erhalt zugesagten Vergünstigungen zu verstärken und auszubauen.

  

  

Leuchtfeuer 7: Bildung und gesellschaftliche Präsenz

  
In Gemeinden leben Menschen aller Generationen mit verschiedenen Kenntnissen, Fähigkeiten und Motivationen, die sie nutzen um ehrenamtliche Angebote innerhalb ihres gemeinschaftlichen Lebens anzubieten.
Die Gemeindemitglieder bilden ein Forum, das sich untereinander austauscht und gemeinsame Interessen, Einsatzmöglichkeiten und Ziele formuliert. Hauptamtliche Mitarbeitende laden sie dazu ein, ihre Fähigkeiten ehrenamtlich in der Gemeinde einzubringen, geben Hilfestellung zur Umsetzung der Angebote und stehen beratend und  ermutigend zur Verfügung. So können Aktivitäten zum gleichen Zeitpunkt stattfinden, um verschiedene Interessen abzudecken und ohne einen erhöhten Kostenaufwand zu verursachen. Diese Angebote stehen auch kirchenfernen Menschen offen und bieten sich nicht nur für christliche sondern auch für säkulare Veranstaltungen an. So wird die Kirche ihrem Bildungsauftrag für alle Generationen gerecht.

  
In Leuchtfeuer 7 wird die Stärkung der „gesellschaftlichen Elite“ gefordert. Um dies zu erreichen, sollten die Gemeinden zuerst Kontakt zu bereits existierenden Vereinen (z.B. Arbeitskreis Evangelischer Unternehmer in Deutschland e.V.) bzw. deren Ortsgruppen aufnehmen und ein Miteinander herstellen. Über diese Ressourcen lassen sich schnell weitere Verbindungen zu Personen der Öffentlichkeit und Entscheidungsträgern der Wirtschaft herstellen. Wenn der Austausch und die Zusammenarbeit etabliert sind, kann die Gemeinde besser auf die Bedürfnisse der Verantwortungsträger eingehen und passende Angebote schaffen. Vorstellbar sind beispielsweise das Bereitstellen von Räumlichkeiten für die Treffen der „gesellschaftlichen Eliten“, bis hin zu gemeinsamen Bildungs- und Diskussionsveranstaltungen zu aktuellen politischen oder wirtschaftlichen Themen. Die Gemeindemitglieder profitieren von den Erfahrungen und den Fachkompetenzen der „Eliten“ und können bei auftretenden Fragestellungen auf diese Kontakte zurückgreifen.

  
Ein möglicher Weg zur gesellschaftlichen Präsenz der Gemeindemitglieder ist das Stärken der Mitgliedschaft in säkularen Vereinen (z.B. Sportvereine, Freiwillige Feuerwehr). Dort können sie auf die Gesellschaft positiv einwirken und ihr Christsein aktiv im Leben zeigen. Die Aufgabe der kirchlichen Hauptamtlichen ist es hierbei, sie im Formulieren ihres Glaubens zu schulen und zu ermutigen.

  

  

Gleichberechtigte Jugendbeteiligung

  
Junge Menschen sind nicht nur Zukunft sondern auch Gegenwart unserer Kirche. Ihre gleichberechtigte Einbindung ermöglicht ein generationsübergreifendes Gemeinde- und Kirchenleben sowie ein Lernen der Generationen voneinander. Dies ist für den Gemeindeaufbau unabdingbar. Jugendliche bieten unseren Gemeinden, unserer Kirche Zukunftsperspektiven, können die bereits geleistete Arbeit erhalten und weiterführen und verfügen mitunter über die Leichtigkeit, eingefahrene Dinge im Positiven zu verändern. Andererseits lernen junge Menschen so Verantwortung zu übernehmen, können von der Erfahrung älterer Menschen profitieren und werden stärker an die Gemeinde angebunden. Um Jugendliche für Aufgaben in Kirchengremien zu befähigen, müssen sie gefördert und persönlich ermutigt werden. Zur Unterstützung und Begabungsförderung bei Verantwortungsübernahme sollen von Seiten der jungen Menschen folgende bereits existierende Maßnahmen in Anspruch genommen werden:   

  • JuLeiCa Grundkurs und Aufbaukurs (evjusa)
  • Jugend macht Politik (agljv)

Außerdem sollen die jungen Verantwortungsträger/innen durch hauptamtliche Mitarbeitende der evangelischen Jugendarbeit begleitet werden.

   

Konkret fordert der Landesjugendkonvent kurz- bis mittelfristig folgende Umsetzung:

   

Kirchenvorstand:

  • Mindestens 2 stimmberechtigte Jugendliche im Alter von 16-27 Jahren aus der gemeindlichen Jugendarbeit gehören dem Kirchenvorstand an.
  • Sollten weniger als 2 gewählte Mitglieder unter 27 Jahren dem Kirchenvorstand angehören, sind die Plätze durch Berufungen von Jugendlichen aufzufüllen.

  
Kirchenbezirkssynode:

  • Mindestens 4 stimmberechtigte Jugendliche im Alter von 16-27 Jahren gehören der Kirchenbezirkssynode an.
  • Sollten weniger als 4 gewählte Mitglieder unter 27 Jahren der Synode angehören, sind die Plätze durch Berufungen von Jugendlichen aufzufüllen.

  
Landessynode der EVLKS:

  • Mindestens 6 stimmberechtigte Jugendliche im Alter von 16-27 Jahren gehören der Landessynode der EVLKS an.
  • Sollten weniger als 6 gewählte Mitglieder unter 27 Jahren der Synode angehören, sind die Plätze durch Berufungen von Jugendlichen aufzufüllen.
  • Damit entfallen die Jugendvertreterplätze.

  
Synode der EKD:

  • Mindestens 8 stimmberechtigte Jugendliche im Alter von 16-27 Jahren gehören der Synode der EKD an. 
  • Sollten weniger als 8 gewählte Mitglieder unter 27 Jahren der Synode angehören, sind die Plätze durch Berufungen von Jugendlichen aufzufüllen. 
  • Damit entfallen die Jugenddelegiertenplätze.

  

Langfristig soll nach Maßgabe der Konferenz Europäischer Kirchen (KEK) eine gleichberechtigte Jugendbeteiligung von mindestens 20% ermöglicht werden.

  
Herrnhut, 09.03.2008

  
Landesjugendkonvent Sachsen

  

Ansprechpartnerin: 

Anna-Maria Busch
Bernhard-Göring-Str. 61
04107 Leipzig
a.m.busch(a)gmx.net

 

  

PDF

Die Pressemitteilung als PDF:

Offener_Brief_des_Landesjugendkonventes_der_EVLKS.pdf

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