„Kirche der Freiheit“ – Welche Freiheit ist gemeint?

Impulspapier für mehr Freiwilligkeit und Eigenverantwortung

 

Im Rahmen des 25jähriges Jubiläums des Dietrich-Bonhoeffer-Vereins hat die Mitgliederversammlung eine Resolution zur Reformdebatte verabschiedet: „Kirche der Freiheit“ – Welche Freiheit ist gemeint? - Impulspapier für mehr Freiwilligkeit und Eigenverantwortung.

 

www.dietrich-bonhoeffer-verein.de

   

 

Die Mitgliederversammlung des Dietrich-Bonhoeffer-Verein (dbv) hat am 16.05.2008 in Braunschweig folgende Resolution beschlossen:

  

Resolution

  1. Das Impulspapier „Kirche der Freiheit – Perspektiven für die evangelische Kirche im 21. Jahrhundert“ möchte einen „Paradigmen- und Mentalitätswechsel“ anstoßen, unterschätzt dabei jedoch die hemmende, demotivierende Wirkung der gegenwärtigen Kirchenstrukturen.
  2. Der Abwärtstrend der evangelischen Kirche lässt sich innerhalb ihrer gegenwärtigen Strukturen nicht durch Effektivitätssteigerungsmaßnahmen stoppen. Erfolgversprechender wäre es unseres Erachtens, zwanghafte Strukturen abzubauen und stattdessen stärker Spiritualität, Freiwilligkeit und Eigenverantwortung zu betonen.
  3. Das Impulspapier schlägt vor, die finanziellen Einnahmen durch neben die Kirchensteuer tretende „Finanzierungsergänzungssysteme“ (Gemeindebeitrag, Sponsoring usw.) zu verbessern. Es übersieht, dass das gegenwärtige Kirchensteuersystem bereits im Ansatz psychologisch zu einer Abwertung von zusätzlicher Gebebereitschaft führt.
  4. Hinter dem Kirchensteuersystem wird eine tiefe Störung und Deformation in der Beziehung zwischen den Kirchen und ihren Mitgliedern sichtbar. Offensichtlich misstrauen die Kirchen der Bereitschaft ihrer Mitglieder, von sich aus ihre finanzielle Mitverantwortung wahrzunehmen, und verlassen sich lieber auf den staatlichen Steuereinzug.
  5. Das Kirchensteuersystem, im 19. Jahrhundert entstanden und 1919 in der Weimarer Reichsverfassung reichsweit geregelt, spiegelt eine gesellschaftliche Wirklichkeit, die sich längst gewandelt hat. Die Menschen sind institutionskritischer geworden. Als Zwang wahrgenommene Mitgliedsbeiträge verstärken Distanz und Verdrossenheit.
  6. Die Kirchensteuer ist an die Kirchenmitgliedschaft, diese wiederum an die Taufe gebunden. Die Taufe wird dabei missbraucht zur Begründung für die staatlich durchgesetzte Zahlungspflicht. Der Wunsch vieler Menschen, geistliche Taufe und Kirchenmitgliedschaft im Sinn weltlichen Körperschaftsrechts bewusst zu trennen, wird nicht wahrgenommen (vgl. die 4. EKD-Kirchenstudie: Kirche in der Vielfalt der Lebensbezüge, Gütersloh 2006, 97 ff., wonach 60% der aus der Kirche Ausgetretenen den Wunsch haben, ihre Kinder taufen zu lassen, ohne dies mit einem Kircheneintritt zu verbinden).
  7. Bereits Dietrich Bonhoeffer hat den Abschied von der staatlich eingezogenen Kirchensteuer gefordert. Auch biblisch ist diese Art der Kirchenfinanzierung höchst fragwürdig (vgl. U.Luz, Ekklesiologie und Gelder der Kirche, 2001). Die Taufe begründet die Gliedschaft am Leibe Christi und ist zu unterscheiden von der Mitgliedschaft in einer Kirche als „Körperschaft öffentlichen Rechts“ (KöR). Die Mitgliedschaft in der Kirche als KöR sollte in Zukunft mit einer Willenserklärung beginnen.
  8. Jede grundlegende Änderung der Kirchenfinanzierung in Deutschland muss ökumenisch gestaltet sein. Deswegen ist es von großer Bedeutung, dass auch die katholische Kirche zwischen Glaubensgemeinschaft und Körperschaftsmitgliedschaft unterscheidet. Es gibt eine „Kirchenmitgliedschaft“ trotz „Kirchenaustritts“ vor staatlichen Stellen (siehe neuerdings auch das vatikanische Schreiben des „Rates für die Gesetzestexte“ vom März 2006, diesem Impulspapier als Anlage beigefügt).
  9. Die evangelische Kirche kommt aus einer anderen Tradition. Das landesherrliche Kirchenregiment führte zu einer Verkopplung von staatlichem und kirchlichem Mitgliedschaftsrecht. Die Praktizierung eines vom staatlichen Kirchensteuereinzug unabhängigen kirchlichen Mitgliedschaftsrechts bedarf einer neuen Wahrnehmung und Akzeptanz.
  10. Es gibt auch eine „Kirche außerhalb der Mauern der Kirche“, d.h. religiös hoch motivierte Nicht-Kirchenmitglieder mit viel Bereitschaft zur Beteiligung und Mitverantwortung. Die Kirche verzichtet dort, wo sie lediglich auf die Erhaltung ihrer körperschaftlichen Organisation fixiert ist, auf ein Umfeld, das zu ihr gehört und aus dem heraus sie materiell Förderung und Unterstützung sowie ideell auch geistliche Bereicherung erfahren könnte.

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Im Rahmen des 25jähriges Jubiläums des Dietrich-Bonhoeffer-Vereins hat die Mitgliederversammlung eine Resolution verabschiedet:

  

Quelle: theology.de